Überarbeitete Auslegung zur Energieeinsparverordnung veröffentlicht
Für den Vollzug des Energieeinsparrechts sind verfassungsgemäß die Länder zuständig. Im Zuge der Umsetzung der Energieeinsparverordnung treten Fragen auf, die nach dem Verordnungstext, auch in Verbindung mit dem technischen Regelwerk, unterschiedliche Auslegungen ermöglichen. Um vor diesem Hintergrund im Vollzug eine möglichst einheitliche Anwendung der Energieeinsparverordnung zu ermöglichen, hat die Fachkommission "Bautechnik" der Bauministerkonferenz eine Projektgruppe eingerichtet, die Anfragen von allgemeinem Interesse beantworten soll. Auf Vorschlag dieser Projektgruppe hat die Fachkommission am 05./06.12.2017 die Auslegung
XXIV-1 Anforderungen an die Luftdichtheit
beschlossen, die jetzt im Infoportal des BBSR veröffentlicht wurde. Die frühere Auslegung XXI-2 zum selben Thema wurde zurückgezogen.