Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Für die EnEV 2004 geltende Auslegungen

Die hier abgedruckten Anfragen und deren Antworten sind zum jeweils angegebenen Datum in der wiedergegebenen Form beschlossen worden und betreffen den Rechtsstand der EnEV2004.

Eine Auflistung der für die EnEV 2002 geltenden Auslegungen ist auf einer gesonderten Seite aufgeführt. > Mehr

Auslegungen
zu § ... EnEV

Fragestellung

Beschluss-datum/ Staffel lfd. Nr.
Geltungsbereich/ Begriffsbestimmungen
§ 1 Abs.1

Die EnEV unterscheidet "Gebäude mit normalen Innentemperaturen" und "Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen". Im Industrie- und Gewerbebau werden Gebäude in unterschiedlichen Zonen differenziert genutzt und beheizt (z.B. Büros, Sozialräume, Produktions- und Lagerbereiche mit entsprechend unterschiedlichen Innentemperaturen).

1. Wie sind diese Gebäude nach EnEV zu behandeln; soll die Innentemperatur bei unterschiedlicher Temperierung gemittelt werden?

2. Wie verhält es sich bei nur punktueller Beheizung eines einzelnen Arbeitsplatzes (z.B. Kasse in einem niedrig temperierten Verbrauchermarkt)?

05.12.02/
III -1
§ 1 Abs.1 Nr. 2 i.V.m. § 2 Nr. 3 und § 3 Abs.2Wie ist im Sinne der Energieeinsparverordnung der Temperaturbegriff zu verstehen? Wie sind vor diesem Hintergrund Gebäude zu bewerten, in denen ausschließlich mit Hilfe so genannter Hell- oder Dunkelstrahler eine empfundene Temperatur von durchschnittlich 19 °C oder mehr erzeugt wird?09.03.04/
V-1
§ 1 Abs.2 Nr. 5Inwieweit gilt die Energieeinsparverordnung für Gebäude, die aus vorgefertigten, mehrfach verwendbaren Raumzellen bestehen?31.10.03/
IV-1
Gebäude mit normalen Innentemperaturen
§ 3 Abs.1 i.V.m. Anh.1 Nr.2.7 Satz 3Anhang 1 Nr. 2.7 Satz 3 EnEV eröffnet für gleichzeitig erstellte aneinander gereihte Gebäude die Möglichkeit eines gemeinsamen Nachweises. Gilt dabei hinsichtlich der Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs (§ 3 Abs. 1) als Anforderung die Summe der Einzelanforderungen für die gemeinsam berechneten Einzelgebäude?05.12.02/ III-2
§ 3 Abs.2 i.V.m. Anh.1 Nr. 2Kann in Bezug auf den wirtschaftlichen Einsatz von Fußbodenheizungen und zur Vermeidung von zusätzlichem Planungsaufwand bei einer ausreichenden Dämmung unterhalb der Heizfläche der zu ermittelnde spezifische Transmissionswärmeverlust von Flächenheizungen vernachlässigt werden?10.10.06/VIII-1
§ 3 Abs.2 i.V.m. Anh.1 Nr. 2.1.1Wie ist die Bereitstellung von Heizwärme auf der Basis von industrieller Abwärme, Deponie- oder Gichtgas und aus Müllverbrennungsanlagen beim Nachweis des Jahres-Primärenergiebedarfs zu bewerten?05.12.02/ III-3
§ 3 Abs.2 i.V.m. Anh.1 Nr. 2.1.1 & Nr. 2.10Inwieweit sind Gewinne und Verluste von Klimaanlagen in den Nachweis des Jahres-Primärenergiebedarfs mit einzubeziehen?05.12.02/ III-4
§ 3 Abs.3 Nr. 1

a) Unter welchen Bedingungen können Fern- oder Nahwärmelieferungen dem Kriterium "70 % aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen" zugeordnet werden und die Regelung nach § 3 Abs. 3 in Anspruch genommen werden?

b) Welcher Primärenergie-Umwandlungsfaktor ist bei Fern- oder Nahwärmenetzen mit unterschiedlichen Arten der Wärmeerzeugung zu verwenden?

12.04.02/ I-2
§ 3 Abs.3 Nr.2

Die Energieeinsparverordnung nimmt Gebäude von der Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs aus, die "mindestens zu 70 v. H. durch erneuerbare Energien mittels selbsttätig arbeitender Wärmeerzeuger" beheizt werden.

Welche erneuerbaren Energien sind gemeint? Auf welcher Grundlage ist der genannte Grenzwert zu bestimmen? Was ist unter dem Begriff "selbsttätig arbeitender Wärmeerzeuger" zu verstehen? Inwieweit sind Wärmepumpen von dieser Regelung erfasst? Darf beim Einsatz erneuerbarer Energien auch ein Nachweis über die Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs geführt werden?

12.04.02/ I-3
Dichtigkeit/ Mindestluftwechsel
§ 5 i.V.m. Anh.4 Nr.1

Nach § 5 EnEV sind zu errichtende Gebäude so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist. Dabei muss die Fugendurchlässigkeit außenliegender Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster Anhang 4 Nr. 1 EnEV genügen. 

Im Bereich der Wärmetausch- und Umfassungsfläche werden oft Öffnungen geplant, die aufgrund anderer Rechtsbereiche (Sicherheit, Brandschutz) notwendig sind (z.B. Rauchabzugsöffnung bei Aufzugsschächten). Müssen diese Öffnungen/Einrichtungen ebenfalls den Anforderungen nach § 5 EnEV genügen?

01.03.07/VIII-2
§ 5 i.V.m. Anh.4 Nr.2

Darf im Zusammenhang mit der Überprüfung der Dichtheit eines Gebäudes nach Anhang 4 Nr. 2 EnEV

a) das Verfahren nach der DIN EN 13 829 (Verfahren A oder B) und
b) der Messzeitpunkt frei gewählt werden?

09.03.04/ V-2
§ 5 Abs.1 Satz2 i.V.m. Anh.4 Nr.1

Inwieweit sind geregelte Außenwandluftdurchlässe, die in einen Fensterrahmen eingebaut werden zur Einstufung in eine Klasse der Fugendurchlässigkeit von außenliegenden Fenstern mit heranzuziehen?

Wie ist die Regelung der maßgeblichenen Normen DIN EN 1026 und DIN EN 12 207 hinsichtlich der Prüfung der Luftdurchlässigkeit sowie des aufzubringenden Prüfdruckes zu interpretieren?

12.06.02/ II-2
Mindestwärmeschutz/ Wärmebrücken
§ 6 Abs.1Welche Anforderungen stellt § 6 Abs. 1 EnEV an den Mindestwärmeschutz der Bodenplatte einer neu zu errichtenden Halle eines Baumarktes, wenn die Halle als Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen im Sinne der EnEV einzustufen ist?31.10.03/ IV-2
Gebäude mit geringem Volumen
§7 Anh.3Kann beim Anbau eines beheizten Wintergartens an ein bestehendes Gebäude die Regelung nach § 7 EnEV für Gebäude mit geringem Volumen in Anspruch genommen werden? Gelten in diesem Sinne für die verglaste Fläche des Wintergartens die Anforderungen für Fenster nach Tabelle 1 Anhang 3 EnEV?12.04.02/ I-5
Änderung von Gebäuden
§ 8 Abs.1

§ 8 Abs. 1 Satz 2 enthält einen bezüglich der Art des Bauteils differenzierten Flächenanteil, bei dessen Überschreitung die Anforderungen des Satzes 1 zu beachten sind. Wie ist dabei mit Dächern und unteren Gebäudeabschlüssen zu verfahren, für die hinsichtlich der „Bagatellregelung“ § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EnEV gilt?

a) Was ist unter „jeweilige Bauteilfläche“ nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 zu verstehen, wenn der obere Gebäudeabschluss aus verschiedenen geometrisch voneinander getrennten Dachflächen besteht? Ist der 20 %-Anteil auf die einzelne Fläche oder auf die Gesamtheit der Flächen zu beziehen?
b) Inwieweit gelten die Anforderungen von § 8 Abs. 1 Satz 1 bei Überschreiten der Bagatellgrenze für die restliche nicht betroffene Bauteilfläche?

24.04.06/ VII-1
§ 8 Abs.1

§ 8 Abs. 1 Satz 2 enthält einen bezüglich der Art des Bauteils differenzierten Flächenanteil, bei dessen Überschreitung die Anforderungen des Satzes 1 zu beachten sind.

a) Gelten die Anforderungen des Satzes 1 bei Überschreiten dieser Bagatellgrenze auch für die restliche, von der fraglichen Änderung nicht betroffene Bauteilfläche?
b) Gelten die Anforderungen des Satzes 1 für die von der Änderung betroffene Teilfläche auch dann, wenn eine verordnungsgerechte Ausführung unter Beachtung der Regeln der Technik nur dann möglich ist, wenn gleichzeitig auch die eigentlich nicht betroffene Restfläche in die Maßnahme mit einbezogen werden müsste? Gelten sie z.B. dann, wenn eine Erneuerung des Außenputzes an vielen kleinen, nicht zusammenhängenden Teilflächen einer Fassade durchgeführt wird, die insgesamt den in der Bagatellgrenze genannten Anteil von 20 % überschreiten?

12.06.02/ II-4
§ 8 Abs.1 Satz1 i.V.m. Anh.3 Nr.1e)

In welchen Fällen der Erneuerung des Außenputzes an bestehenden Gebäuden werden Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten der Wand gestellt?

a) Inwiefern gilt die Anforderung nach Anhang 3, Nr. 1, Buchstabe e) auch bei einer Grenzbebauung?
b) Gilt Anhang 3, Nr. 1, Buchstabe e), wenn ein gerissener Putz mit einem neuen Überputz (ggf. unter Verwendung eines Armierungsgewebes) saniert oder wenn eine Sichtbetonfläche saniert und beschichtet wird?

12.04.02/ I-6
§ 8 Abs.1 Satz 1In welchen Fällen der Erneuerung von Decken, die beheizte Räume nach unten gegen Außenluft abgrenzen, werden Anforderungen nach Energieeinsparverordnung gestellt? Welche Wärmedurchgangskoeffizienten werden im Rahmen des Bauteilverfahrens nach Anhang 3 EnEV gefordert?12.06.02/ II-5
§ 8 Abs.1 i.V.m. Anh.3 Nr.4.2Was gilt als Flachdach und wann müssen demzufolge die Anforderungen nach Anhang 3 Nr. 4.2 EnEV eingehalten werden? Gilt die Überarbeitung einer Dachdichtung beim Flachdach als Erneuerung der Dachhaut nach Anhang 3 Nr. 4.2 Buchstabe b) EnEV?12.06.02/ II-6
Nachrüsten von Anlagen und Gebäuden
§ 9 Abs.1Bei der Regelung zur Außerbetriebnahme von Heizkesseln nach § 9 Abs. 1 EnEV gilt der Stichtag „Einbau oder Aufstellung vor dem 01. Oktober 1978“. Wie kann dieser Stichtag beurteilt werden, wenn beim Eigentümer des Gebäudes keine Unterlagen vorliegen und das Typenschild des Kessels nur dessen Baujahr ausweist?01.03.07/VIII-3
§ 9 Abs.1 i.V.m. §2 Nr.10 und11Nach welchen Kriterien ist zu entscheiden, ob ein vor dem 1. Oktober 1978 eingebauter Heizkessel ein Niedertemperatur-Heizkessel oder ein Brennwertkessel im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 3 ist?
Welche Tatbestände sind im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 2 als "Ertüchtigung" anzusehen?
15.01.05/ VI-1
§ 9 Abs.3Nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume in Gebäuden mit normalen Innentemperaturen müssen nachträglich gedämmt werden. Wie ist der Begriff – nicht begehbar – auszulegen?31.10.03
/ IV-3
§§ 9 und 10Sind die Anforderungen der §§ 9 und 10 auch bei Gebäuden einzufordern, die strukturell leer stehen und abgerissen werden sollen?12.06.02/ II-7
Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen
§ 12 Abs.1 und 2

In § 12 Abs. 1 Satz 1 EnEV wird beim Einbau von Zentralheizungen in Gebäude eine Ausstattung mit zentralen, selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr in Abhängigkeit von 1. der Außentemperatur oder einer anderen geeigneten Führungsgröße und 2. der Zeit gefordert.

a) Wie ist in diesem Zusammenhang der Begriff "Zentralheizungen" definiert? Handelt es sich auch um eine Zentralheizung i.S. dieser Vorschrift, wenn ein Heizkessel lediglich eine kleine Nutzeinheit in einem Gebäude – z. B. eine Ein-Zimmer-Wohnung – beheizt? Reicht in diesem Fall die raumweise Regelung nach § 12 Abs. 2 aus, um die Ziele der Verordnung zu erreichen?
b) Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 EnEV gilt die Vorschrift im Grundsatz auch für die Nachrüstung vorhandener Zentralheizungen mit Wärmeerzeugern auf Festbrennstoffbasis. Ist hier davon auszugehen, dass die generelle Wirtschaftlichkeit der Vorschrift auch dann gegeben ist, wenn die Nachrüstung einer Regelungseinrichtung das Vorhandensein eines Pufferspeichers voraussetzt?

09.03.04/ V-3
§ 12 Abs.5 i.V.m. Anh.5Kann bei einer Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitung innerhalb der Baukonstruktion (z. B. Decke, Außenwand) die nach Anhang 5 geforderte Dämmung der Rohrleitung durch Bauschichten der Baukonstruktion ersetzt werden, in der sich die Rohrleitung befindet, wenn diese die gleiche Dämmwirkung entfalten, wie eine Rohrdämmschale? Wie ist der Einbau von nichtkonzentrischen Rohrdämmungen zu bewerten?05.12.02/ III-6
Energiebedarfsausweis
§ 13 Abs.4

Die Energieeinsparverordnung schreibt für bestimmte Gebäude die Erstellung von Energiebedarfsausweisen vor. Diese "sind den nach Landesrecht zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen und Käufern, Mietern und sonstigen Nutzungsberechtigten der Gebäude auf Anforderung zur Einsichtnahme zugänglich zu machen."

1. Wann muss der Energiebedarfsausweis erstellt werden?
2. Muss der Ausweis nachträglich korrigiert werden, wenn sich während der Bauausführung Änderungen ergeben?
3. Genügt es, den Ausweis erst dann zu erstellen, wenn die Behörde oder der Nutzungsberechtigte ihn verlangen?
4. Worin liegt der Unterschied zwischen Energiebedarfsausweis und den je nach Landesvorschrift geforderten Nachweisen?
5. Wer darf den Energiebedarfsausweis erstellen?

31.10.03/ IV-4
Übergangsvorschrift
§ 19 Satz 2

Gilt die Energieeinsparverordnung oder noch die Wärmeschutz- und die Heizungsanlagen-Verordnung, wenn bei einem genehmigungs- und anzeigefreien Bauvorhaben, an dessen Ausführung energiesparrechtliche Anforderungen gestellt werden, deutlich vor In-Kraft-Treten der EnEV bereits auf der Grundlage des bisherigen Rechts...

a) ...erhebliche Planungsleistungen (z.B. Berechnungen der Fachplaner, Aufstellung von Leistungsverzeichnissen) erbracht wurden
b) ...nach den bisherigen Anforderungen bemessenes Baumaterial (z.B. für ein Wärmedämm-Verbundsystem) beschafft wurde, jedoch nicht vor dem 1. Februar 2002 mit der eigentlichen Bauausführung begonnen wurde?

12.04.02/ I-7
Anforderung an zu errichtende Gebäude
Anh. 1 Nr. 2.1Wie ist der Umfang der Bodenplatte P und die Bodenfläche AG zu ermitteln, wenn bei einem teilbeheizten Keller die Wärmeübertragung über das Erdreich mittels Temperatur-Korrekturfaktoren berechnet werden soll?05.12.02/ III-7
Anh.1 Nr. 2.1Bei einer ausführlichen Berechnung der Wärmeverluste über das Erdreich sind diese monatsabhängig. Abweichend von anderen Berechnungsverfahren wird damit auch HT' monatsabhängig. Wie ist bei derartigen Werten der Nachweis der Einhaltung des zulässigen Höchstwertes nach EnEV zu führen?05.12.02/ III-8
Anforderung an bestehende Gebäude
Anh. 3Wie sind bei Sanierungsmaßnahmen Glasdächer nach Anhang 3 EnEV zu behandeln?09.03.04/ V-4
Anh.3 Nr.1 f)Wie können Maßnahmen bei Sichtfachwerk gemäß Anhang 3 Nr. 1 Buchstabe f) unter Berücksichtung der Schlagregenbeanspruchung durchgeführt werden?12.06.02/ I-8