Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Auslegung zu § 3 Abs. 2 i.V.m. Anhang 1 Nr. 2 (Berechnung von Fußbodenheizungen nach DIN V 4108-6)
- überarbeitete Neufassung, Stand 10. Oktober 2006, ersetzt die erste Fassung, veröffentlicht in der 2. Staffel der Auslegungen

Frage: 

Kann in Bezug auf den wirtschaftlichen Einsatz von Fußbodenheizungen und zur Vermeidung von zusätzlichem Planungsaufwand bei einer ausreichenden Dämmung unterhalb der Heizfläche der zu ermittelnde spezifische Transmissionswärmeverlust von Flächenheizungen vernachlässigt werden?

Antwort:

  1. Nach Anhang 1 Nr. 2.1.1 ist der Jahresprimärenergiebedarf QP nach DIN EN 832 in Verbindung mit DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 zu ermitteln. Dabei ist nach der DIN V 4108-6 bei Einbau einer Fußbodenheizung der zusätzliche Transmissionswärmeverlust einer Flächenheizung Δ HT,FH an die Außenluft, das Erdreich oder an unbeheizte Räume gesondert zu ermitteln.   

  2. Bei der Verwendung von Flächenheizungen mit Wasser als Wärmeträger wird zwischen Heizfläche und konstruktiven Bauteilen gedämmt. Es zeigt sich, dass der zusätzliche Wärmeverlust einer solchen Flächenheizung bei ausreichender Dämmung äußerst gering ist. Der Anteil der zusätzlichen Wärmeverluste am Gesamtwärmeverlust liegt nach gutachterlichen Ermittlungen in der Regel unter 2 %. Das liegt unterhalb üblicher Genauigkeiten für Rechnung und Messung.  
        
  3. Auf die gesonderte Ermittlung des zusätzlichen spezifischen Transmissionswärmeverlustes Δ HT,FH darf deshalb verzichtet werden,
    wenn eine Wärmedämmung mit einem Wärmedurchlasswiderstand von R ≥ 2,5 (m²·K)/W zwischen der Heizfläche und dem Erdreich
    oder Gebäudeteilen mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen oder eine Wärmedämmung mit einem Wärmedurchlasswiderstand von R ≥ 4,0 (m²·K)/W zwischen der Heizfläche und der Außenluft vorhanden ist.