Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Auslegung zu § 3 i.V.m. Anlage 1 Nr. 2.1 EnEV 2007 (Berechnungsansatz für teilbeheizte Keller)

Frage:

Wie ist bei Wohngebäuden der Umfang der Bodenplatte P und die Bodenfläche AG zu ermitteln, wenn bei einem teilbeheizten Keller die Wärmeübertragung über das Erdreich mittels Temperatur-Korrekturfaktoren berechnet werden soll?

Antwort:

  1. Nach § 3 Abs. 2 i. V. m. Anlage 1 Nr. 2.1 EnEV sind bei Wohngebäuden die Berechnungen des Jahres-Heizwärmebedarfs nach DIN V 4108-6:2003-06 zu führen. Der Wärmeverlust über das Erdreich kann danach über eine Methode über Temperatur-Korrekturfaktoren ermittelt werden. Diese Faktoren sind abhängig vom charakteristischen Fußbodenmaß B`, das vom Umfang der Bodenplatte P und der Bodenfläche AG bestimmt wird.
  2. Für die Ermittlung des Umfangs der Bodenplatte P und der Bodenfläche AG ist allein der Teil der Bodenplatte heranzuziehen, der den beheizten Keller nach unten abschließt. Nur dieser Teil ist an der Bildung der wärmeübertragenden Umfassungsfläche beteiligt. Nicht beheizte Kellerbereiche bleiben unberücksichtigt.