Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Auslegung zu § 3 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 2.7 EnEV 2007 (Gemeinsame Berechnung für aneinander gereihte Wohngebäude)

Frage:

Anlage 1 Nr. 2.7 Satz 3 EnEV 2007 eröffnet für gleichzeitig erstellte, aneinander gereihte Wohngebäude die Möglichkeit einer gemeinsamen Berechnung. Gilt dabei hinsichtlich der Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs (§ 3 Abs. 1) als Anforderung die Summe der Einzelanforderungen für die gemeinsam berechneten Einzelgebäude?

Antwort:

  1. Anlage 1 Nr. 2.7 Satz 3 EnEV lässt es für gleichzeitig erstellte, aneinander gereihte Wohngebäude zu, diese beim Nachweis wie ein zusammenhängendes Gebäude zu behandeln. Satz 4 stellt zusätzlich klar, dass die Pflicht zur Ausstellung eines Energiebedarfsausweises für die Einzelgebäude davon unberührt bleibt.
  2. Die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf in Anlage 1 Tabelle 1 Spalte 2 EnEV sind jedoch für große Gebäude schärfer als für kleine Gebäude. Die Verordnung trägt damit dem Umstand Rechnung, dass nach DIN V 4701-10:2003-08 die Effizienz der Warmwasserbereitung mit der Gebäudegröße ansteigt. Bei üblichen Reihenhauszeilen ist jedoch im Allgemeinen nicht von einer gemeinsamen Warmwasserbereitung auszugehen, so dass für die zu einem Gebäude zusammengefasste Reihenhauszeile die Verluste der Warmwasserbereitung deutlich höher ausfallen als bei der Bemessung der Anforderungen in der EnEV zugrunde gelegt ist.
    Gleichwohl sind die Anforderungen der Verordnung hier eindeutig an die Gebäudenutzfläche des Gesamtgebäudes geknüpft. Wird also eine zusammengefasste Berechnung für eine Reihenhauszeile geführt, so ist für die Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs die Anforderung maßgeblich, die sich aus der zusammengefassten Gebäudenutzfläche des Gesamtobjekts berechnet. Der Bauherr wird sich hier im Allgemeinen auch nicht auf die Härtefallregelung des § 25 Abs. 1 EnEV 2007 berufen können, da es ihm ja unbenommen bleibt, die Berechnung in klassischer Weise für jedes Gebäude einzeln zu führen und damit den Vorteil weniger strenger Anforderungen zu erlangen.