Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Berücksichtigung von alternativen Heizsystemen für neue Gebäude

Begleitgutachten

Nach Artikel 5 Absatz 2 der Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002/91/EG) sollen die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass bei neuen Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 1.000 m² die technische, ökologische und wirtschaftliche Einsetzbarkeit alternativer Heizsysteme vor Baubeginn berücksichtigt wird. Auch Deutschland muss diese Vorgabe in nationales Recht umsetzen. Eine Alternative ist die Umsetzung dieser Anforderung der Richtlinie auf der Grundlage "allgemeiner Rahmenbedingungen". Das vorliegende Gutachten soll dafür eine Basis bereitstellen. Aufgaben waren:

  • die grundsätzliche Untersuchung der Machbarkeit des im Erwägungsgrund 12 der Richtlinie vorgesehenen Ansatzes ("... dies kann einmalig durch den betreffenden Mitgliedstaat anhand einer Studie erfolgen, die zur Aufstellung einer Liste von Energieeinsparungsmaßnahmen für durchschnittliche örtliche Marktbedingungen unter Einhaltung von Kosteneffizienzkriterien führt.")
  • die Erstellung einer dem Erwägungsgrund entsprechenden Studie einschließlich der Aufstellung der genannten Liste von Kosteneffizienzkriterien

Der Richtlinie folgend wurden die folgenden Heizsysteme betrachtet:

  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (gebäudeintegrierte Blockheizkraftwerke)
  • Biomasse-Kesselanlagen für Holzpellets
  • solarthermische Anlagen (Trinkwassererwärmung mit/ohne Heizungsunterstützung) in Kombination mit einem Brennwertkessel
  • Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung
  • monovalente Wärmepumpen für Trinkwassererwärmung und Heizung

Die Untersuchung der Wirtschaftlichkeit erfolgte nach dem Annuitätsprinzip gemäß VDI-Richtlinie 2067.

Endbericht:
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Mit der Durchführung des Projektes beauftragte das BBR - in seiner beratenden Funktion für den Verordnungsgeber - das Institut für Erhaltung und Modernisierung von Bauwerken (IEMB), Berlin.

Projektlaufzeit: September 2003 - Juni 2004