Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Inspektion von Klimaanlagen

Begleitgutachten

Die künftige Energieeinsparverordnung wird erstmals auch Anforderungen an Klimaanlagen enthalten. Grundlage hierfür ist die Anforderung des Artikels 9 aus der Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002/91/EG), der von den Mitgliedstaaten die Einführung einer Verpflichtung zur wiederkehrenden Inspektion von Klimaanlagen im Leistungsbereich über 12 KW fordert. Die vorliegende Studie diente der Ermittlung von Grundlagen und der Erarbeitung eines Konzepts für die Umsetzung des Artikels 9 in deutsches Recht. 

Gegenstand des Vorhabens war zunächst ausschließlich die Entwicklung eines schlüssigen, an die Verhältnisse bei klimatisierten Gebäuden in Deutschland angepassten Umsetzungskonzeptes für Artikel 9 der Gesamtenergieeffizienzrichtlinie. Bald zeigte sich aber, dass in Deutschland über die Einführung einer Inspektionspflicht hinaus auf Grund von Artikel 6 der Richtlinie (Anforderungen an bestehende Gebäude) auch die Einführung von Anforderungen für den Fall wesentlicher Änderungen an bestehenden Klimaanlagen erforderlich wird. Außerdem wurden für die Erstellung des 6. Klimaschutzberichtes der Bundesregierung Daten über das bei Klimaanlagen erschließbare Einsparpotenzial an CO2-Emissionen benötigt.

Folglich wurde die Aufgabe um diese Teilfragen erweitert. Der Forschungsnehmer gliederte die Ergebnisse entsprechend den politisch notwendigen Vorlageterminen in drei Teilberichte auf:

Teil 1: Abschätzung des CO2-Reduktionspotenzials bestehender RLT-Anlagen

Obgleich die hohen Energieeinsparpotenziale bei der Klimatisierung von Gebäuden seit langem diskutiert werden, liegen nur wenige fundierte Erkenntnisse über diese vermuteten Potenziale vor. Deshalb war es erforderlich, mit der Erstellung eines Umsetzungskonzeptes auch die Anzahl der in Betracht kommenden Anlagen sowie die Potenziale zu ermitteln, um zugleich auch die Wirkung der Vorschrift für den Klimaschutz zu quantifizieren. Hierbei wurde neben Literaturrecherchen auch die Unterstützung aus Wirtschaftskreisen hinzugezogen. In zwei Workshops wurden Vertreter des Fachhandwerks, der Anlagenbaufirmen und der Komponentenhersteller nach Erkenntnissen - insbesondere eigenen Marktstudien - befragt. Mit diesen Aussagen konnten vorliegende Hochrechnungen aus früheren Jahren korrigiert und extrapoliert werden. 

Endbericht Teil 1:
Download (PDF, 160KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm) 

Teil 2: Methodik der Inspektion von Klimaanlagen

Für die Entwicklung eines Umsetzungskonzeptes sollten die Vorgaben aus der Richtlinie unter Zuhilfenahme der "Erwägungsgründe" und des europäischen technischen Regelwerks interpretiert werden. Auf dieser Basis und auf Grund eigener Erkenntnisse entwickelte der Forschungsnehmer ein zweistufiges Umsetzungskonzept. Ausgangsgedanke war dabei die Teilung der Gesamtaufgabe in einen Arbeitsanteil mit handwerkstypischen und einen mit ingenieurtypischen Inspektionstätigkeiten. Zur detaillierten Ausgestaltung dieses Konzepts wurden in Fachworkshops Befragungen durchgeführt. 

Endbericht Teil 2:
Downloads (PDF, 309KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm) 

Teil 3: Mindestanforderungen an die energetische Qualität von Klimaanlagen

Artikel 6 der Gesamtenergieeffizienzrichtlinie fordert von den Mitgliedstaaten, dass sie im Falle wesentlicher Änderungen an bestehenden Gebäuden Anforderungen zur Gesamtenergieeffizienz oder ersatzweise Einzelanforderungen an die geänderten Teile stellen. In Deutschland sind für alle bisher erfassten wesentlichen Änderungen bereits beide Alternativen vorgesehen (geltende Energieeinsparverordnung), nicht jedoch für wesentliche Änderungen an Klimaanlagen bzw. die wesentliche Änderung von Gebäuden durch Einbau einer Klimaanlage. Damit in solchen Fällen ebenfalls die Alternative von Einzelanforderungen geschaffen werden kann, hat der Forschungsnehmer die Vielzahl denkbarer Anforderungen dahingehend untersucht, ob sie

  • generell wirtschaftlich vertretbar sind,
  • nach dem Stand der Technik allgemein erfüllbar sind und
  • sich durch Verweise auf anerkanntes Regelwerk vorschreiben lassen. 

Endbericht Teil 3:
Downloads (PDF, 330KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm)


Mit der Durchführung des Projektes beauftragte das BBR - in seiner beratenden Funktion für den Verordnungsgeber - das Ingenieurbüro "schiller engineering", Hamburg.

Projektlaufzeit: September 2003 - Juli 2005