Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Fragen zu den Paragraphen der EnEV 2009 - Auslegungsfragen

Für den Vollzug des Energieeinsparrechts sind verfassungsgemäß die Länder zuständig. Im Zuge der Umsetzung der Energieeinsparverordnung treten insbesondere in der Anfangsphase einige Fragen auf, die sich aus dem Gesetzestext alleine oder auch aus den in Bezug genommenen Normen nicht immer eindeutig beantworten lassen und unterschiedliche Auslegungen ermöglichen.

Um vor diesem Hintergrund im Vollzug eine möglichst einheitliche Anwendung der Energieeinsparverordnung zu ermöglichen, hat die Fachkommission "Bautechnik" der Bauministerkonferenz beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, welche die in den Ländern eingehenden Anfragen von allgemeinem Interesse beantworten soll. Die Entwürfe der Arbeitsgruppe werden dann in den Sitzungen der Fachkommission beraten.

Die Arbeitsgruppe wurde unter Beteiligung von Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, der Obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalens sowie des Deutschen Instituts für Bautechnik - DIBt - eingerichtet.

Die hier dargestellten Fragen und Antworten sind zum jeweils angegebenen Datum in der wiedergegebenen Form beschlossen worden und betreffen den Rechtsstand der EnEV 2009.

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