Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Amtliche Bekanntmachungen zur EnEV

§ 3 Absatz 5, § 9 Absatz 2 sowie § 19 Absatz 2 und 4 EnEV enthalten Ermächtigungen für gemeinsame Bekanntmachungen der für die EnEV zuständigen Bundesministerien. Zum Zeitpunkt der Herausgabe der aktuellen Bekanntmachungen lag die Zuständigkeit beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB).

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) unterstützt das BMUB fachlich und redaktionell bei der Herausgabe von solchen gemeinsamen Bekanntmachungen, die jeweils im Bundesanzeiger sowie – im Auftrag des BMUB auf Grundlage von § 23 Absatz 4 EnEV – auch hier veröffentlicht werden.

>mehr zu den Bekanntmachungen für Energieausweise und andere Berechnungen für Bestandsgebäude

>mehr zu der Bekanntmachung zu § 3 Absatz 5 (Modellgebäudeverfahren)