Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Heizungsbetriebsverordnung 1978
(Gültigkeitszeitraum 01.10.1978 bis 28.02.1989)

Die Heizungsbetriebsverordnung (HeizBetrV) wurde auf der Grundlage des EnEG 1977 – im Wesentlichen des § 3 – erlassen, um für Zentralheizungen mit Wasser als Wärmeträger sowie für Anlagen zur Warmwasserbereitung Anforderungen zur Aufrechterhaltung der Energieeffizienz im Betrieb zu erlassen. Sie richtete sich an Betreiber solcher Anlagen und galt ausschließlich für Anlagen in den versorgten Gebäuden, nicht für solche in Heizwerken und Ähnlichem.

Nachdem die wesentlichen materiellen Anforderungen – an die Abgasverluste der Wärmeerzeuger – schon über einige Jahre inhaltlich gleich im Umweltrechtrecht geregelt waren, wurde der § 4 (Wartungs- und Instandhaltungspflichten, Qualifikation von Fachkräften) in wesentlichen Teilen in die Heizungsanlagen-Verordnung 1989 übernommen und die Heizungsbetriebsverordnung aufgehoben (Artikel 6 der Verordnung zur Änderung energiesparrechtlicher Vorschriften vom 19.01.1989).