Heizungsanlagen-Verordnung (HeizAnlV)
Die "Verordnung über energiesparende Anforderungen an heizungstechnische Anlagen und Brauchwasseranlagen (Heizungsanlagen-Verordnung - HeizAnlV)" stellte Anforderungen an die Ausstattung und die Auslegung von Zentralheizungen mit Wasser als Wärmeträger sowie an Warmwasseranlagen. Bestimmte Anforderungen insbesondere bezüglich der Regelung galten darüber hinaus auch für Einzelheizgeräte.
Die Verordnung wurde am 22. September 1978 erstmals erlassen, trat am 1. Oktober 1978 in Kraft und wurde in den über 20 Jahren ihres Bestehens viermal novelliert. Seit 1982 enthält die Heizungsanlagen-Verordnung auch Vorschriften zur Nachrüstung von Regelungseinrichtungen.
Mit Aufhebung der Heizungsbetriebsverordnung wurden 1989 in die Heizungsanlagen-Verordnung auch einzelne Anforderungen an den Betrieb der Anlagen aufgenommen.
2002 wurden Heizungsanlagen-Verordnung und Wärmeschutzverordnung zur Energieeinsparverordnung zusammengefasst.
Textstände der Heizungsanlagen-Verordnung:
- Heizungsanlagen-Verordnung 1978 (Gültigkeitszeitraum 01.10.1978 bis 31.05.1982)
- Heizungsanlagen-Verordnung 1982 (Gültigkeitszeitraum 01.06.1982 bis 28.02.1989)
- Heizungsanlagen-Verordnung 1989 (Gültigkeitszeitraum 01.03.1989 bis 31.05.1994)
- Heizungsanlagen-Verordnung 1994 (Gültigkeitszeitraum 01.06.1994 bis 30.04.1998)
- Heizungsanlagen-Verordnung 1998 (Gültigkeitszeitraum 01.05.1998 bis 31.01.2002)