Bekanntmachungen für Energieausweise und andere Berechnungen für Bestandsgebäude
In § 9 Absatz 2 und § 19 Absatz 3 und 4 EnEV werden die zuständigen Bundesministerien ermächtigt, gemeinsam Bekanntmachungen herauszugeben, die Vereinfachungen im Zusammenhang mit der Ausstellung von Energieausweisen sowie anderen Berechnungen bei Bestandsgebäuden vorsehen. Zum Zeitpunkt der Herausgabe der aktuellen Bekanntmachungen lag die Zuständigkeit gemeinsam beim Bundeministerium für Wirtschaft und Energie und beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
Die hier veröffentlichten Ausgaben vom 7. April 2015 tragen den entsprechenden Änderungen der Energieeinsparverordnung Rechnung. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) veröffentlicht die Bekanntmachungen an dieser Stelle auf Grundlage von § 23 Absatz 4 EnEV im Auftrag der zuständigen Bundesministerien neben der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 21. Mai 2015.
Bekanntmachungen für Wohngebäude:
Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand
Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand (PDF, 2MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
- Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand
Datenaufnahme im Wohngebäudebestand (PDF, 496KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
Bekanntmachungen für Nichtwohngebäude:
- Regeln für Energieverbrauchswerte im Nichtwohngebäudebestand
Energieverbrauchswerte im Nichtwohngebäudebestand (PDF, 827KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
- Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand
Datenaufnahme im Nichtwohngebäudebestand (PDF, 137KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
Diese Bekanntmachungen ersetzen die bisher geltenden Bekanntmachungen vom 30. Juli 2009.
Begleitforschung
Das BBSR hat zur Vorbereitung der Neufassung der Bekanntmachungen nach § 9 Absatz 2 (Datenaufnahme und -verwendung im Wohngebäude- bzw. Nichtwohngebäudebestand) im Rahmen eines Forschungsprojekts ein Begleitgutachten erstellen lassen. Die vorliegenden Bekanntmachungen folgen weitgehend – jedoch nicht durchgängig – Erkenntnissen und Vorschlägen des Gutachters.
Klimafaktoren
Beginnend mit der Ausgabe 2009 der Bekanntmachungen werden für die Erstellung von Energieverbrauchsausweisen die
Klimafaktoren des DWD für Energieverbrauchausweise
genutzt. Die Klimafaktoren tragen ab dem 1. Mai 2014 dem geänderten Referenzklima Rechnung.