Energieeinsparverordnung und EEWärmeG
Das für das EEWärmeG zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet Dokumente und Informationen zum EEWärmeG auf einer gesonderten Internetseite an:
Informationsportal Erneuerbare Energien - EEWärmeG
Dort finden sich auch Anwendungshinweise und Antworten zu häufig gestellten Fragen.
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat zur Anwendung der EnEV 2009 im Zusammenwirken mit dem EEWärmeG einen Leitfaden für Bauherren und Planer erstellen lassen.
Die inhaltlichen Aussagen in diesem Leitfaden treffen auf Bauvorhaben, für die der Bauantrag nach dem 31. Dezember 2015 gestellt wurde, nicht mehr zu. Dennoch lohnt sich die Lektüre unter Umständen wegen der methodischen Überlegungen.