Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Regelungen zu Energieausweisen

Ausstellungsregeln

Bei der Ausstellung von Energieausweisen sind die Ausstellenden durch das GEG an ein System von technischen Regeln und zusätzlichen Rechtsvorschriften gebunden. Diese Seite gibt eine Übersicht darüber, welche Regeln für welche Art von Ausweis zu beachten sind.

Auf der Grundlage des GEG haben die zuständigen Bundesministerien sechs Bekanntmachungen herausgegeben. Fünf dieser Bekanntmachungen enthalten Regeln für die Ermittlung der Inhalte der Ausweise, die sechste Bekanntmachung regelt das Aussehen der Ausweise. Daneben sind insbesondere bei Bedarfsausweisen technische Regeln zu beachten.
> Mehr zu den Bekanntmachungen
> Mehr zu den anzuwendenden technischen Regeln

In der folgenden Tabelle sind die anzuwendenden Regeln systematisch zugeordnet:

Ausweis für…WohngebäudeNichtwohngebäude
BerechnungsnormBekanntmachungBerechnungsnormBekanntmachung/ zus. Regelung
Neubau
im normalen
Verfahren
DIN V 18599: 2018-09
oder
– befristet bis zum 31. Dezember 2023 –
DIN V 4108-6: 2003-06/
DIN V 4701-10: 2003-08
DIN V 18599: 2018-09- keine -
Neubau
im vereinfachten Verfahren
- keine -Energieausweis-Kennwerte im ModellgebäudeverfahrenDIN V 18599: 2018-09Anlage 6 GEG
Bestand:
Bedarfsausweis
DIN V 18599: 2018-09
oder
– befristet bis zum 31. Dezember 2023 –
DIN V 4108-6: 2003-06/
DIN V 4701-10: 2003-08
Regeln zur Datenaufnahme für WohngebäudeDIN V 18599: 2018-09Regeln zur Datenaufnahme für Nichtwohngebäude
Bestand:
Verbrauchsausweis
- keine -Regeln für Energieverbrauchskennwerte für Wohngebäude- keine -Regeln für Energieverbrauchskennwerte für Nichtwohngebäude