Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Energieausweisen
Zum Themenbereich "Energieausweise" erreichen das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) sowie die nach Landesrecht zuständigen Stellen regelmäßig Anfragen. Darunter sind einige Fragen, die sich inhaltlich wiederholen und damit offenbar von allgemeinem Interesse sind.
Im Folgenden wurden solche Fragen und zugehörige Antworten zusammengestellt. Diese Antworten können jedoch keine Auslegung des Gesetzes für den Einzelfall geben; dies ist allein Sache der nach Landesrecht örtlich und sachlich zuständigen Behörden. Vor diesem Hintergrund beschränken sich die auf dieser Seite angebotenen Antworten für das jeweilige Problem auf Aussagen, die sich unmittelbar aus dem Gesetzestext (gegebenenfalls in Verbindung mit den Begründungen aus Gesetzgebungsverfahren) ergeben.
Liste häufig gestellter Fragen:
FAQ 1: Dürfen Energieausweise auch für einzelne Wohnungen ausgestellt werden?
FAQ 5: Besteht im Falle der Zwangsversteigerung eine Energieausweispflicht?
FAQ 10:
a) Kann für Gebäude, die über eine gemeinsame Heizungsanlage versorgt werden, ein gemeinsamer Energieausweis ausgestellt werden?
b) Unter welchen Voraussetzungen kann bei Mehrfamilienhäusern mit mehreren Treppenaufgängen davon ausgegangen werden, dass es sich um nur ein Gebäude handelt und deshalb nur ein Energieausweis auszustellen ist?
FAQ 12: Ist im Falle der Modernisierung eines Gebäudes ein Energieausweis auszustellen?
FAQ 15: Für welche Gebäude besteht eine Aushangpflicht für Energieausweise?
FAQ 17: Zu welchem Zeitpunkt ist bei der Errichtung eines Gebäudes der Energieausweis auszustellen?