Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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FAQ 11: Ist im Falle einer Erweiterung eines bestehenden Gebäudes die Ausstellung eines Energieausweises erforderlich?

Antwort:

  1. Im Falle der Erweiterung eines Gebäudes ist kein Energieausweis vorgeschrieben. Da ein Energieausweis nur für ein Gebäude, nicht aber für einen Gebäudeteil (hier die Erweiterung) ausgestellt wird (vergl. § 79 Absatz 2 Satz 1 GEG, Ausnahme: Fälle des § 106 GEG, vergl. § 79 Absatz 2 Satz 2 GEG), sind die im Falle von Erweiterungen nach § 51 GEG erforderlichen, auf den neuen Gebäudeteil bezogenen Nachweise für die Ausstellung nicht ausreichend.
  2. Soll ein Energieausweis anlässlich einer baulichen Erweiterung freiwillig ausgestellt werden, so ist als Grundlage eine darüber hinausgehende Berechnung des gesamten Gebäudes erforderlich. Als Anlass für die Ausstellung ist dann auf Seite 1 des Ausweises die Option "Sonstiges (freiwillig)" zu markieren.