Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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FAQ 5: Besteht im Falle der Zwangsversteigerung eine Energieausweispflicht?

Antwort:

Nein. Das GEG sieht für die Fälle des Verkaufs und der Vermietung, Verpachtung, des Leasings eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit eine Energieausweispflicht vor (siehe im einzelnen § 80 Absatz 3 bis 5 GEG). Hieraus ergibt sich, dass für die Fälle des Eigentumserwerbs kraft Hoheitsakt wie im Fall des Zuschlags in der Zwangsversteigerung nach § 90 ZVG keine Energieausweispflicht besteht.