Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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FAQ 6: Gilt die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises auch im Fall der Zuweisung einer Dienstwohnung?

Antwort:

§ 80 Absatz 3 GEG erfasst nicht die Fälle, in denen eine Person nicht aufgrund eines Mietvertrages oder eines der übrigen in § 80 Absatz 3 GEG genannten Verträge die Wohnung oder das Gebäude bewohnen wird, sondern z. B. aufgrund einer "dienstlichen" Residenzpflicht bzw. der Zuweisung einer Dienstwohnung. Ob es sich im konkreten Fall um die Zuweisung einer Dienstwohnung oder um eine Vermietung handelt, richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls. Liegt im Einzelfall doch eine Vermietung vor, besteht die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises sowie die weiteren in § 80 Absatz 3 bis 5 GEG genannten Pflichten des Vermieters bzw. des Immobilienmaklers.