Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

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Energieausweise für Gebäude

Die Einführung von Energieausweisen ist durch einen Umsetzungsauftrag aus der ersten europäischen Gesamtenergieeffizienzrichtlinie für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union – so auch für Deutschland – europarechtlich verbindlich geworden. In Deutschland waren bei Inkrafttreten der Richtlinie (2006) bereits seit 1995 Energiebedarfsausweise für Neubauten eingeführt, für Bestandsgebäude gab es dagegen bis 2006 nur freiwillige Konzepte. Daneben blickte man auf eine lange Tradition der "Heizkostenerfassung" zurück, die als Grundlage für die Erstellung von Energieverbrauchsausweisen geeignet schien. Die Energieausweispflicht entsprechend der Richtlinie wurde mit der Energieeinsparverordnung 2007 eingeführt und mehrfach fortgeschrieben. Die Regelungen finden sich jetzt in Teil 5 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Vor diesem Hintergrund gab es bei der Einführung von Energieausweisen 2007 die Entscheidung für ein so genanntes "duales System", das ein Nebeneinander von Bedarfs- und Verbrauchsausweisen vorsieht. Mit diesem Kompromiss wollte man einerseits einer gebotenen, möglichst guten Beschreibung des energetischen Gebäudezustandes sowie andererseits einem vertretbaren finanziellen administrativen Aufwand gerecht werden. Mit dem GEG wurden zwar einzelne Vorschriften fortentwickelt, am Grundsatz jedoch nichts geändert.

Ein Überblick über die Vorschriften des GEG zu Energieausweisen findet sich im Bereich „GEG“ des Infoportals.

>mehr zur gesetzlichen Grundlage der Energieausweise

Im Bereich „Energieausweis“ des Infoportals finden sich zu verschiedenen Aspekten des Energieausweises vertiefende Erläuterungen, Hilfsmittel und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) auf den folgenden Themenseiten:

  • Angaben in Immobilienanzeigen

    Detailregelungen für alte Ausweise; Assistent zum Auffinden der Angaben in Ausweisen auf unterschiedlichen Grundlagen und Mustern

    >mehr zu Angaben in Immobilienanzeigen

  • Ausweismuster nach Bekanntmachung zum GEG

    Downloadangebot für die aktuellen Ausweismuster und für Beispiele ausgefüllter Ausweise

    >mehr zu den Ausweismustern

  • Aussteller

    Das GEG enthält Qualifikationsvoraussetzungen für Energieausweisaussteller, die hier erläutert werden.

    >mehr zu Ausstellern

  • Unabhängiges Kontrollsystem

    Aufgrund der zweiten europäischen Gesamtenergieeffizienzrichtlinie (Richtlinie 2010/31/EU) wurde auch in Deutschland (wie in anderen EU-Mitgliedstaaten) ein unabhängiges Kontrollsystem für Ausweise (und Inspektionsberichte) eingeführt, das hier erläutert wird.

    >mehr zum unabhängigen Kontrollsystem

  • Klimafaktoren

    Faktoren zur Korrektur des Witterungs- und Klimaeinflusses bei erfassten Verbrauchswerten für deren Nutzung in Verbrauchsausweisen finden sich im Angebot des Deutschen Wetterdienstes

    >mehr zu Klimafaktoren

  • Druckapplikation für Energieausweise

    Das BBSR bietet eine kostenlose Druckapplikation an, mit deren Hilfe Aussteller
    - autonom oder in Verbindung mit anderer Software Verbrauchsausweise erstellen, registrieren und drucken können,
    - autonom oder in Verbindung mit anderer Software Bedarfsausweise für Wohngebäude nach Modellgebäudeverfahren erstellen, registrieren und drucken können,
    - in Verbindung mit anderer Software (Berechnungs-Software) Bedarfsausweise erstellen, registrieren und drucken können.

    >mehr zur BBSR Druckapplikation

  • Häufig gestellte Fragen zu Energieausweisen

    Das BBSR erreichen viele Fragen zu Energieausweisen; die am häufigsten gestellten Fragen und deren Beantwortung wurden hier zusammengestellt.

    >mehr zu FAQ zu Energieausweisen