Anforderungen an die Anlagentechnik
Anforderungen an Komponenten von Zentralheizungen und Warmwasseranlagen gibt es in Deutschland seit dem erstmaligen Erlass der früheren Heizungsanlagen-Verordnung im Jahre 1978. Sie waren ab 2002 Bestandteil der aufgehobenen Energieeinsparverordnung (EnEV). Zur Umsetzung Europäischer Vorgaben kamen 2007 Anforderungen an Klima- und Lüftungsanlagen hinzu. Die Anlagentechnischen Anforderungen aus der aufgehobenen EnEV werden jetzt in Teil 4 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fortgeführt.
Anforderungen an Heizungs- und Warmwasseranlagen
Die tradierten Anforderungen an Heizungs- und Warmwasseranlagen betreffen
- neue Anlagen in neuen und in bestehenden Gebäuden
- neue, erstmalig eingebaute oder ersetzte Bauteile oder Rohrnetzabschnitte von bestehenden Anlagen sowie
- einzelne Nachrüstungsvorschriften aus der Vergangenheit, deren Fristen abgelaufen sind und die – falls sie im Einzelfall versäumt wurden – unverzüglich oder kurzfristig nachzuholen sind.
Anforderungen werden gestellt an
- Regelungseinrichtungen,
- Pumpen und
- die Wärmedämmung von Rohren und Armaturen.
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Nachrüstungsanforderungen, die mit der EnEV 2002 eingeführt wurden
Mit der aufgehobenen EnEV wurden 2002 einige Nachrüstungspflichten eingeführt, die mit besonderen Regelungen verbunden sind: bestimmte Ein- und Zweifamilienhäuser sind bis zu einem Eigentümerwechsel davon ausgenommen und eine Ausnahme wegen unbilliger Härte bedarf keines behördlichen Verfahrens. Zwei dieser Nachrüstungspflichten, die Dämmung bislang ungedämmter, kaltliegender Heizungs- und Warmwasserleitungen und die Stilllegungspflicht für alte Heizkessel (auch in Verbindung mit der Einschränkung des Neueinbaus von Heizkesseln, die mit Öl oder fossilen Festbrennstoffen betrieben werden), betreffen die Anlagentechnik.
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>mehr zur Stillegungspflicht für alte Heizkessel sowie zur Einschränkung des Neueinbaus von Heizkesseln, die mit Öl oder fossilen Festbrennstoffen beheizt werden
Anforderungen an Klima- und Lüftungsanlagen
In Umsetzung der ersten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurden mit der aufgehobenen EnEV 2007 Anforderungen an Klima- und Lüftungsanlagen eingeführt und 2009 fortgeschrieben. Die Anforderungen werden in den §§§ 65 bis 68 und 70 fortgeführt. Sie gelten bei erstmaligem Einbau von Klima-und Lüftungsanlagen in neue und in bestehende Gebäude sowie bei bestimmten Maßnahmen an bestehende Anlagen und betreffen
- die spezifische Ventilatorleistung
- die Ausstattung mit Regelungseinrichtungen
- die Ausstattung mit Wärmerückgewinnung und
- die Dämmung von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen.