Kontakt
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) berät als Forschungseinrichtung im Ressortbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat in technischen Fragen des Energieeinsparungsrechts.
Für den Vollzug des Energieeinsparungsrechts liegt die Zuständigkeit allerdings verfassungsgemäß bei den nach Landesrecht zuständigen Stellen (häufig sind dies die unteren Baurechts- oder Bauaufsichtsbehörden); nur sie können zu Fragen der Anwendung der Verordnung im praktischen Einzelfall entscheiden.
[->mehr zu Vollzugsregelungen]
Für bestimmte Fragestellungen, die häufig nur indirekt die gesetzlichen Regelungen betreffen, können zudem folgende konkrete Ansprechstellen genutzt werden:
Fragen
zu einer EnEV-Berechnungssoftware:
Ihr Softwareanbieter
- zur BBSR-Druckapplikation:
LMIS AG [->Support Druckapplikation ]
- zur Registrierung und Kontrolle von Energieausweisen:
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), Kolonnenstraße 30, 10829 Berlin
[->DIBt-Registrierstelle]
zu Regelungen in Zusammenhang mit KfW-Programmen:
zu Regelungen in den Berechnungsnormen:
DIN V 18599, DIN V 4108-6, DIN 4108-2, DIN EN ISO 6946 und weitere baubezogene technische Regelwerke:
Normenausschuss Bauwesen (NABau) im Deutschen Institut für Normung, Burggrafenstraße 6, 10787 BerlinDIN V 4701-10, DIN EN 13779, DIN EN 13053 und weitere haustechnikbezogene technische Regelwerke:
Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik (NHRS) im Deutschen Institut für Normung, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin
Den mit der Energieeinsparverordnung/dem Gebäudeenergiegesetz befassten Fachleuten bietet das BBSR an, bei der Klärung von Fragen zum Energieeinsparrecht zu helfen.
Bitte richten Sie Ihre Fragen unter Angabe einer Telefonnummer an das EnEV-Postfach (GEG(at)BBR.Bund.de).
Bitte beachten Sie, dass sich dieses Angebot ausschließlich auf Fragen zur Energieeinsparverordnung sowie zum Gebäudeenergiegesetz bezieht.